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Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Dresden Klotzsche
Gertrud-Caspari-Str. 10
01109 Dresden
fon: 0351 - 880 51 73
fax: 0351 - 88 92 00 10
mail: kg.dd_klotzsche@evlks.de
www.kirchgemeinde-klotzsche.de
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Stiftung

Dafür hab ich was übrig?

Was ist eine Stiftung?

Unsere Stiftung erfüllt mit Hilfe eines Vermögens festgelegte Zwecke. Das Vermögen wird auf Dauer erhalten und nach Möglichkeiten vermehrt. Nur die Erträge aus dem Vermögen werden dem Stiftungszweck zur Verfügung gestellt.
Die Arbeit der Stiftung wird vom Vorstand geleitet und von einem Beirat begleitet. Der Vorstand der Stiftung entscheidet im Sinne der Satzung über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen.

Warum eine Stiftung für die Kirchgemeinde Dresden-Klotzsche?

Unsere Kirchgemeinde hat viele Aufgaben. Ihre Arbeit erstreckt sich über die Stadtteile Klotzsche und Hellerau und umfasst christliche Verkündigung in vielfältigen Formen, kirchliche Bildung für alle Altersgruppen, Erhaltung kirchlicher Gebäude sowie die Pflege christlicher Traditionen. Die Stiftung möchte die Kirchgemeinde unterstützen bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Was können Sie tun?

Die Stiftung wurde mit einem Vermögen von 30.000 € als Grundstock 2008 gegründet. Durch Zustiftungen ist das Vermögen bislang auf über 40.000 € angewachsen.

Sie können weiter das Stiftungsvermögen mehren (Zustiftungen) durch:
  • Spenden
  • Schenkungen
  • Erbschaften

Begünstigte:
Stiftung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Klotzsche
Zweck: Vermögensstockspende
IBAN: DE05 3506 0190 1627 7700 10
BIC: GENO DE D1 DKD
Bank für Kirche und Diakonie e.G.

Der Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgte keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Gemeindearbeit der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Klotzsche durch Unterstützung bzw. Zuschüsse für unseren Kindergarten, Rüstzeiten, Gemeindeveranstaltungen, Musikveranstaltungen, Chor- und Instrumentenarbeit, Kulturaustauschprogramme, Gemeindearbeit im Bereich Senioren , Jugend und Gemeindefeste, Kirchengebäude, Kirchliches Kunst- und Kulturgut, Veröffentlichungen im Interesse der Kirchgemeinde.

Kleingeducktes

1. Vermögensstockspenden, die in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung geleistet werden, sind nach § 10b Abs. 1a, Satz 1 und 2 EStG steuerbegünstigt. 2. Befreiung von der Erbschaftssteuer Wenn eine Erbschaft ganz oder teilweise innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung gespendet wird, kann sich der Erbe insoweit nachträglich von der Erbschaftssteuer befreien lassen (§29 Nr. 4 ErbStG). Das gilt auch für Schenkungen. Das haben Sie davon…
Sie erhalten eine Spendenquittung für das Finanzamt. Das mindert ihre Steuerlast.
Sie helfen nachhaltig die vielfältigen Aufgaben der Kirchgemeinde sichern.
Sie tun Gutes über ihr Leben hinaus.

Sie werden jährlich mit einem Stifterbrief über die Aktivitäten der Stiftung und die Verwendung der Erträge informiert.