Beratung
Die kirchliche Trauung
Voraussetzung ist die standesamtliche Eheschließung. Trauungen sollten möglichst etwa einen Monat vor dem Trautermin beim Pfarramt angemeldet werden. Zur Vorbereitung der Trauung führt der Pfarrer mit dem Brautpaar ein Gespräch.Der Gottesdienst zur Eheschließung
Wenn nur einer der Ehepartner Kirchenmitglied ist, ist ein Gottesdienst zur Eheschließung möglich. Voraussetzung ist die Einwilligung des nichtkonfessionellen Partners. Der Gottesdienst lehnt sich in der Gestaltung an die kirchliche Trauung an. Einzelheiten bespricht Ihr Pfarrer mit Ihnen.Die Wege in die Gemeinde
- Bei der Konfirmation bekennen sich die Konfirmanden persönlich zu ihrer Taufe. Bei der Erwachsenentaufe geschieht das persönliche Bekenntnis schon bei der Taufe.
- durch Wiedereintritt bzw. Übertritt von einer anderen Kirche
Diesem geht ausführliches Gespräch mit dem Pfarrer voraus. Einzelheiten sind im Pfarramt zu erfragen.
- durch Zuzug
Wenn Sie bisher einer Kirchgemeinde angehört haben, so wird Ihre Kirchengliedschaft durch Umzug hierher übertragen.
Die Wege aus der Gemeinde
- durch Wegzug
- durch Austritt oder Übertritt zu einer anderen Kirche
- Beim Todesfall geschieht der letzte Dienst der Gemeinde an ihren Gliedern. Bitte melden Sie die Bestattung umgehend beim zuständigen Pfarramt an.
Durch Wegzug in eine andere Kirchgemeinde gehören Sie dieser automatisch an. Im Rahmen des Einwohnermeldewesens wird die neue Gemeinde darüber informiert.
Der Kirchenaustritt kann rechtsverbindlich nur beim zuständigen Standesamt erklärt werden. Bei Übertritt zu einer anderen Kirche gibt es spezielle Regelungen, die im Pfarramt erfragt werden können.