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Kirchenvorstandswahl 2026

Kirchenvorstandswahl am 13. September 2026

Gemeinsam Segel setzen
Im Herbst stehen in allen Gemeinden, nicht nur im Kirchspiel Heidebogen, wichtige Entscheidungen an: Der Kirchenvorstand und die Kirchgemeindevertretungen werden für die nächsten 6 Jahre neu gebildet. Dieses Amt ist weit mehr als nur ein Posten – es ist eine spannende Kombination aus geistlicher Leitung und organisatorischem Gestalten.

Herausforderungen mit Herz angehen
Die Aufgaben des Kirchenvorstands (KV) und der Kirchgemeindevertretungen (KGV) sind vielfältig und manchmal müssen auch schwierige Themen angepackt werden. Genau deshalb braucht es Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – für unsere Gebäude, unsere Finanzen, vor allem aber für das Miteinander und das geistliche Leben in unseren Gemeinden.

Jung und Alt - Ein starkes Team
Es werden keine Profis gesucht, sondern Menschen wie Sie und ich. Unsere Gemeinden brauchen beides: Die frischen Ideen der Jüngeren und die Erfahrung der Älteren. Wenn beides gemischt wird, bleiben unsere Gemeinden lebendig und modern. Ob Sie 18 oder 70 sind – Ihre Meinung zählt. Trauen Sie sich und machen Sie mit!

Haben Sie Mut zur Mitgestaltung
Haben Sie den Mut, sich aufstellen zu lassen und Ihre Talente einzubringen.
Sie müssen den Weg nicht alleine gehen – das gewählte Team gestaltet diese Jahre als Gemeinschaft im Vertrauen darauf, dass Gott ihr Handeln begleitet. Nehmen Sie doch einfach mal Kontakt zur KGV in Ihrer Gemeinde auf.

Sie sind wichtig - Ihre Gemeinde zählt auf Sie - Machen Sie mit - Bringen Sie sich ein.

Informationen zur Wahl
Wie setzt sich der neue Kirchenvorstand zusammen?
Die Zusammensetzung ist im Ortsgesetz geregelt, das der KV am 15.01.2026 beschlossen hat. Der Kirchenvorstand wird aus 16 Mitgliedern plus den als geborene Mitglieder geltenden Pfarrpersonen gebildet.
Von allen Wahlberechtigten sind zwei Vertreter:innen je Kirchspielgemeinde zu wählen. Darüber hinaus sieht das Ortsgesetz zwei Plätze vor, die in der konstituierenden Sitzung des neuen Kirchenvorstandes durch Berufung besetzt werden (Berufungsplätze).

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder des Kirchspiels Heidebogen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und in den Wählerlisten verzeichnet sind.

Was sind Wählerlisten?
In den Wählerlisten sind alle wahlberechtigten Personen des Kirchspiels aufgeführt.
Die Wählerlisten sind nach Stimmbezirken getrennt. Jedes Kirchgemeindeglied steht nur auf der Wählerliste des eigenen Stimmbezirkes (Kirchgemeinde).
Die Wählerlisten werden vom 29. Juni bis 3. August zur Einsicht in den Pfarrämtern des Kirchspiels ausgelegt. Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 6. September Einsicht in die Wählerliste genommen werden.
Die Wählerlisten können wie folgt nach Stimmbezirken zu den Öffnungszeiten der Pfarrämter (bitte Urlaubszeiten beachten!) eingesehen werden:

Zentrale Verwaltung Klotzsche: alle Stimmbezirke
Büro Langebrück: Kirchgemeinde Langebrück
Büro Ottendorf-Okrilla: Kirchgemeinden Ottendorf-Okrilla und Medingen-Großdittmannsdorf
Büro Radeberg: Kirchgemeinde Radeberger Land
Büro Weixdorf: Kirchgemeinde Weixdorf
Büro Wilschdorf: Kirchgemeinde Wilschdorf-Rähnitz

Einsprüche gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Wählerliste sind bis 16. August möglich und können schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Wer darf als Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden bzw. kandidieren?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unseres Kirchspiels mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Die Kandidierenden sollen aktive Kirchgemeindemitglieder sein, die Säuglings- und Kindertaufe nicht prinzipiell ablehnen, erkennbar um ein Leben nach christlichen Maßstäben bemüht sein und bereit sein, die schriftliche Erklärung zum Gelöbnis als Kirchvorsteher abzulegen. Von den Kandidierenden wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unseres Kirchspiels zu stellen.

Wie gelangt man auf die Kandidierendenliste?
Kandidierendenvorschläge können bis zum 2. August eingereicht werden, besser jedoch bis zum Beginn der Sommerferien am 3. Juli. Die Kandidierendenliste wird ab dem 9. August bekanntgeben (Auslage in den Pfarrämtern). Es besteht dann für eine Woche die Möglichkeit, beim Kirchenvorstand Einspruch zu erheben gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidatinnen oder Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten. Eine Vorstellung aller Kandidierenden erfolgt nach Ablauf der Einspruchsfrist durch einen in Kirchen, Pfarrämtern und Gemeindehäusern ausgelegten Flyer. Davon unbenommen besteht die Möglichkeit, die Kandidierenden persönlich anzusprechen.

Wie erfolgt die Wahl der Kirchgemeindevertretungen?
Die Mitglieder der Kirchgemeindevertretungen werden gemäß dem Ortsgesetz vom 15.01.2026 nicht gewählt, sondern nach Bildung des neuen Kirchenvorstands von diesem berufen. Um den Kirchenvorstand bei der Berufung zu unterstützen und den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, wählbare Gemeindeglieder zur Berufung vorzuschlagen, wird es Vorschlagslisten geben, auf denen Wahlberechtigte ähnlich einer Wahl, je nach Anzahl der zu vergebenden Sitze, votieren können. Die entsprechenden Informationen werden auf den Listen noch einmal kompakt und verständlich zu finden sein.

Wie läuft die Wahl ab?
Die Wahlen finden am Wahltag in sieben Stimmbezirken statt. Jede Kirchgemeinde des Kirchspiels bildet einen Stimmbezirk. Jedes Gemeindeglied gehört zum Stimmbezirk der Kirchgemeinde, zu der es gehört.

Briefwahl
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den Briefwahlschein bis spätestens zum 8. September mündlich oder schriftlich bei der Kirchspielverwaltung in Klotzsche beantragen.

Weitere Informationen zur Wahl, insbesondere Zeiten und Orte, erfolgen in den Kirchennachrichten für August/September. Außerdem sind ausführliche Informationen zur Wahl unter www.kirchenvorstand-sachsen.de zu finden.

Gehen Sie wählen. Am Wahltag selbst entscheiden Sie mit Ihrer Stimme, wer uns in den nächsten Jahren leiten soll. Wahlvorschläge für Kandidierende müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben werden. Formulare für Kandidatenvorschläge sind in den Pfarrämtern erhältlich.