Bestattungsformen und Kosten
Sargbestattung | in einer einstelligen Grabstelle Mindestruhezeit 20 Jahre (gesetzliche Ruhefrist) Größe des Grabhügels 1,80 x 0,75 m |
Reihengrabstätten | Kosten Grabnutzung für 20 Jahre: 600,00 € mit Verlängerungsmöglichkeit, zzgl. Bestattungskosten und Friedhofsunterhaltungsgebühr 24,00 € pro Grablager jährlich |
Wahlgrabstätten | Kosten Grabnutzung für 20 Jahre: 750,00 € mit Verlängerungsmöglichkeit, zzgl. Bestattungskosten und Friedhofsunterhaltungsgebühr 24,00 € pro Grablager jährlich |
Urnenbestattung | Mindestruhezeit 20 Jahre (gesetzliche Ruhefrist)
Größe der Grabfläche: 1,00 x 1,00 m Kosten Grabnutzung für 20 Jahre: 750,00 € mit Verlängerungsmöglichkeit, zzgl. Bestattungskosten und Friedhofsunterhaltungsgebühr 24,00 € pro Grablager jährlich |
Urnengemeinschaftsanlagen mit Pflege (auf beiden Friedhöfen) gemeinsame Grabstätte gemeinsamer Stein mit Namensnennung (Ruf-und Familienname) ohne individuelle Bepflanzung Mindestruhezeit 20 Jahre (gesetzliche Ruhefrist) Kosten Grabnutzung für 20 Jahre: 2.798,00 € und einschl. Bestattungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr |
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Die Friedhofsordnung vom 21.03.2022 regelt, was auf dem Friedhof gestattet ist und was nicht:
2022-07_Friedhofsordnung.pdf
Der Friedhofsgebührenordnung
2022-07_Friedhofsgebührenordnung.pdf
in der Fassung vom 21.03.2022 können Sie alle Kosten entnehmen, die im Zusammenhang mit Friedhofsleistungen auf unseren Friedhöfen anfallen.
Die Kosten auf dem Friedhof sind Gebühren, d.h. sie decken wie bei sonstigen
Gebühren auch lediglich die Kosten und die Erhaltung der Friedhöfe. Diese Gebühren werden in Abständen geprüft und ggf. neu kalkuliert und durch Veröffentlichung bekannt gemacht. Die Gebührenordnung bedarf zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Regionalkirchenamt Dresden.